Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§1 Geltungsbereich, Vertragsgrundlagen
- Diese AGB gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von JÜRS gegenüber Unternehmern (§14 BGB) sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts.
- Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung.
- Individualvereinbarungen und Auftragsbestätigungen gehen diesen AGB vor.
§2 Angebote, Vertragsschluss, Unterlagen
- Angebote sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich verbindlich.
- Verträge kommen durch Auftragsbestätigung oder Leistungsausführung zustande.
- An allen Unterlagen und Daten behält sich JÜRS sämtliche Rechte vor; eine Herausgabe erfolgt nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.
§3 Leistungsumfang, Konstruktion und Kundenvorgaben
- Maßgeblich ist die Auftragsbestätigung.
- JÜRS erbringt Leistungen auf eigener Konstruktion oder nach Kundenvorgaben.
a) Eigene Konstruktion
JÜRS schuldet die vereinbarte Funktion, nicht jedoch Produktionskennzahlen, Serienparameter oder Wirtschaftlichkeit, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
b) Kundenvorgaben
Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für Konstruktion, Material, Funktion und Schutzrechte. JÜRS haftet ausschließlich für die fertigungsgerechte Umsetzung.
3. Eine Prüfung von Kundenvorgaben erfolgt nur bei ausdrücklicher Vereinbarung; erkennbare wesentliche Bedenken werden angezeigt.
4. Beistellungen des Kunden
Stellt der Kunde Materialien, Werkzeuge oder Bauteile zur Verfügung, gilt:
- Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für Eignung, Qualität und Verwendbarkeit.
- JÜRS ist nicht verpflichtet, Beistellungen zu prüfen; eine Untersuchung erfolgt nur auf offensichtliche, ohne Aufwand erkennbare Mängel.
- JÜRS haftet nicht für Schäden, Verzögerungen oder Mängel, die auf Beistellungen zurückzuführen sind; dies gilt auch für Gewährleistungs- und Haftungsansprüche.
- Das Risiko der Bearbeitung trägt der Kunde.
- Mehrkosten oder Verzögerungen gehen zu Lasten des Kunden.
§4 Preise und Zahlungsbedingungen
- Preise gelten ab Werk zzgl. gesetzlicher Abgaben und Nebenkosten.
- Zahlungsbedingungen, sofern nicht anders vereinbart:
- 30 % bei Auftragserteilung
- 30 % bei Fertigstellung
- 40 % binnen 14 Tagen
3. JÜRS ist berechtigt, Leistungen bis zur Zahlung zurückzuhalten.
4. Bei Bonitätsverschlechterung kann JÜRS Vorauszahlung oder Sicherheiten verlangen.
5. Kostensteigerungen berechtigen bei längerfristigen Verträgen zu angemessenen Preisanpassungen.
§5 Lieferzeit, Mitwirkung, Selbstbelieferung
- Lieferfristen beginnen erst nach vollständiger Klärung aller Voraussetzungen.
- Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung des Kunden verlängern Fristen; Mehrkosten sind zu ersetzen.
- JÜRS ist zu Teillieferungen berechtigt.
- Lieferung steht unter Vorbehalt der Selbstbelieferung.
- JÜRS ist nicht verpflichtet, sich zu wirtschaftlich unzumutbaren Bedingungen einzudecken; eine Ersatzbeschaffungspflicht besteht nicht.
§6 Höhere Gewalt
- Ereignisse höherer Gewalt befreien JÜRS für deren Dauer von der Leistungspflicht.
- Fristen verlängern sich angemessen.
- Dauert die Störung länger als drei Monate, kann JÜRS vom Vertrag zurücktreten.
§7 Versand, Gefahrübergang
- Lieferung erfolgt ab Werk; Erfüllungsort ist Lübeck.
- Die Gefahr geht mit Übergabe an den Transporteur über.
- Verzögerungen durch den Kunden gehen zu dessen Risiko.
§8 Abnahme, Bemusterung, Freigabe
- Werkleistungen sind abzunehmen; erfolgt keine Abnahme, gilt sie nach angemessener Frist als erfolgt.
- Nutzung gilt als Abnahme.
- Muster sind unverzüglich zu prüfen; ausbleibende Rückmeldung gilt als Freigabe.
- Erfolgt Bemusterung beim Kunden, trägt dieser die Verantwortung für Prozessbedingungen und Serienergebnisse.
- Freigaben schließen Ansprüche wegen erkennbarer Mängel aus.
§9 Gewährleistung
- Gewährleistungsfrist: 12 Monate ab Abnahme.
- Mängel sind unverzüglich zu rügen (§377 HGB).
- JÜRS leistet nach eigener Wahl Nacherfüllung.
- Gewährleistung entfällt insbesondere bei:
- unsachgemäßer Nutzung
- Änderungen durch den Kunden oder Dritte
- ungeeigneten Einsatzbedingungen
- Kundenvorgaben
- Beistellungen des Kunden
§10 Haftung
- Unbeschränkte Haftung besteht nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Personenschäden und zwingender gesetzlicher Haftung.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet JÜRS nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren Schaden.
- Die Haftung ist je Schadensfall und insgesamt auf den jeweiligen Einzelauftrag bzw. die betroffene Teilleistung begrenzt.
- Eine Haftung für mittelbare Schäden, Produktionsausfälle, entgangenen Gewinn oder Prozessparameter ist ausgeschlossen.
- Dies gilt insbesondere für Schäden im Zusammenhang mit Beistellungen oder Produktionsbedingungen beim Kunden.
§11 Eigentumsvorbehalt (erweitert)
- Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher – auch zukünftiger – Forderungen Eigentum von JÜRS.
- Verarbeitung oder Verbindung erfolgt für JÜRS als Hersteller (§950 BGB); JÜRS erwirbt Miteigentum im Verhältnis der Werte.
- Der Kunde ist zur Weiterveräußerung im ordentlichen Geschäftsgang berechtigt. Er tritt bereits jetzt alle Forderungen aus der Weiterveräußerung in Höhe des Rechnungswertes an JÜRS ab. JÜRS nimmt die Abtretung an.
- Der Kunde ist widerruflich berechtigt, die Forderungen einzuziehen. JÜRS kann diese Ermächtigung widerrufen bei Zahlungsverzug, Bonitätsverschlechterung oder Insolvenzantrag.
- Bei vertragswidrigem Verhalten ist JÜRS berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen und die Einzugsermächtigung zu widerrufen.
- Der Kunde hat Zugriffe Dritter unverzüglich mitzuteilen.
- Werkzeuge bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum von JÜRS; eine Nutzung erfolgt bis dahin nur leihweise und widerruflich. JÜRS ist berechtigt, die Herausgabe zu verlangen.
- Übersteigt der Wert der Sicherheiten die Forderungen um mehr als 20 %, werden Sicherheiten auf Verlangen freigegeben.
- Der Kunde ist verpflichtet, JÜRS auf Verlangen alle zur Geltendmachung der abgetretenen Forderungen erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
§12 Schutzrechte und Unterlagen
- Alle Rechte an Unterlagen, Daten und Konstruktionen verbleiben bei JÜRS.
- Weitergabe oder Nutzung durch Dritte bedarf der Zustimmung.
§13 Schlussbestimmungen
- Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Gerichtsstand ist Lübeck.
- Unwirksame Bestimmungen berühren die Wirksamkeit im Übrigen nicht.
